VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

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1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit nicht besondere Bedingungen oder schriftliche vertragliche Abmachungen ergänzende oder abweichende Bestimmungen enthalten. Diese Preisliste stellt keinen Antrag zum Vertragsabschluss dar. Die Angaben über Masse und Gewichte sind unverbindlich und können von uns jederzeit geändert werden. Der Besteller anerkennt mit seiner Bestellung bzw. mit dem Abschluss eines Liefer- oder Werkvertrages die Verbindlichkeit der allgemeinen und der besonderen Vertragsbestimmungen, einschliesslich derjenigen über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Besteller verzichtet damit auf vorrangige Anwendbarkeit eigener Vertragsbedingungen. Alle Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Diese Preisliste ersetzt in allen Teilen alle früheren Mitteilungen.

2. Preise

Alle Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen und verstehen sich exkl. MWST bzw. anderer Umsatzabgaben. Preis-, Sortiments- und Produktionsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Eintretende Preisänderungen können sofort ohne vorherige Anzeige zur Anwendung gebracht werden. Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Werk, wobei die Frachtkosten offen verrechnet werden.

3. Versand

Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Bestellers bzw. des Empfängers. Die Ware wird in unserem Werk fachgerecht verladen. Werden die Waren bei uns abgeholt, so hat der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur die Ware zu kontrollieren. Beanstandungen wegen Transportschäden sind uns unverzüglich mitzuteilen.

4. Beanstandungen und Reklamationen

Allfällige Mängel über Gewicht, Stückzahl und Beschaffenheit der Waren sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich beim Lieferanten anzubringen. Offene Mängel und Transportschäden sind vom Besteller bzw. Empfänger bei Empfang der Ware sofort in einem durch den Transporteur mit unterzeichneten, detaillierten Protokoll für die Versicherung festzuhalten, das uns eingeschrieben innert 5 Arbeitstagen zuzustellen ist. Unvollständige oder verspätete Beanstandungen werden zurückgewiesen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 1 Monat nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Unsere Leistung, bei berechtigten Beanstandungen, beschränkt sich auf einwandfreie Ersatzlieferungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wandlung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz von indirekten, unmittelbaren oder mittelbaren Schäden oder Folgeschäden, die ihm oder Dritten entstanden sind. Die Mängelrüge gibt kein Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder zu verrechnen.

5. Waren-Retouren

Standardprodukte ab Lager

Zu viel oder falsch bezogene Waren werden nur nach Absprache und bei Vorliegen eines von einem unserer technischen Berater unterzeichneten Warenscheins zurückgenommen und vergütet, sofern sie sich in einwandfreiem Zustand befinden, in einer gültigen Preisliste aufgeführt sind und die Rückgabe innert 15 Arbeitstagen seit Lieferung erfolgt. Für die Umtriebe wird ein Unkostenbeitrag von 35% vom Bruttoverkaufspreis in Abzug gebracht. Allfällige Verlade- und Transportkosten werden auf der Grundlage der Tarifverordnung des Schweiz. Nutzfahrzeugverbandes verrechnet. Defekte oder nicht wieder verwendbare Waren und Retouren unter Fr. 50.- werden nicht vergütet.

6. Waren-Retouren

Sonderanfertigungen oder auftragsbezogene abgeänderte Preislistenprodukte

Alle nicht in den offiziellen und gültigen Preislisten enthaltenen Produkte gelten als Sonderanfertigungen. Ein Auftragsstorno oder eine Rückgabe dieser Waren ist nicht möglich.

7. Liefertermine

Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine sind Richttermine. Allfälliger Lieferverzug berechtigt nicht zu Schadenersatzforderungen. Fälle höherer Gewalt entbinden uns von vereinbarten Lieferterminen. Wir sind nicht zur Lagerhaltung aller aufgeführten Artikel verpflichtet.

8. Garantie

Rechtzeitige Mängelrüge vorausgesetzt, leisten wir Garantie für die Mängelfreiheit unserer Produkte für die Dauer von zwei Jahre ab Fakturadatum. Garantieansprüche sind schriftlich mit Beilage einer Rechnungskopie zu stellen. Die Garantie beschränkt sich auf kostenlosen Ersatz oder Reparatur. Für Schäden wegen fehlerhaften Einbaus oder Handlings durch den Besteller oder durch von ihm beauftragte Dritte haften wir nicht. Die Garantie erlischt ferner, wenn der Besteller oder von ihm beauftragte Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an unseren Produkten vornehmen. Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder direkt oder indirekt auf die Verwendung unserer Waren zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung.

Farbunterschiede und –veränderungen infolge der Verwendung von Rohstoffen wie Sand und Kies, die natürlichen Schwankungen unterliegen, sind bei Polymerbeton unvermeidbar. Die Qualität des Polymerbetons erleidet dadurch keinen Schaden. Reklamationen bezüglich Farbunterschieden und –veränderungen werden nicht akzeptiert.

9. Beratung

Sämtliche Beratertätigkeit unserer Mitarbeiter ist unverbindlich. Alle Angaben, Lösungsvorschläge etc. sind durch den Projektverfasser resp. den Bauingenieur zu prüfen, so dass sämtliche Missverständnisse aufgrund falscher Interpretationen vermieden werden können.

10. Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte

Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung und alle übrigen gegenseitigen Verpflichtungen ist CH-8754 Netstal GL. Es gilt schweizerisches Recht.